Die Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können – etwa weil sie das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie gehört seit 2005 zum Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch haben Personen, die:

  1. in Deutschland leben (gewöhnlicher Aufenthalt),
  2. das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder
  3. ab 18 Jahren voll erwerbsgemindert sind – dauerhaft, das heißt auf absehbare Zeit nicht mehr arbeitsfähig.
    → Achtung: Ob eine Erwerbsminderung „dauerhaft“ ist, wird oft im Einzelfall geprüft.

Kein Anspruch besteht, wenn nahe Angehörige (Ehegatte, Eltern oder Kinder) ein Jahreseinkommen über 100.000 Euro haben.

Was umfasst die Grundsicherung?

Die Leistungen sind ähnlich wie bei der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und bestehen aus:

  1. Regelbedarf für den Lebensunterhalt (z. B. Essen, Kleidung, Alltag),
  2. Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten), wird auch mit KdU abgekürzt
  3. Heizkosten (z. B. monatlicher Abschlag an den Energieversorger),
  4. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (direkt an die Krankenkasse).

Die Regelsätze werden jährlich angepasst und sind bundesweit einheitlich.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Grundsicherung gibt es nur auf Antrag – das heißt, Sie müssen selbst aktiv werden.
Anders als bei der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ prüft das Amt nicht automatisch, ob jemand Hilfe braucht.
Das Sozialamt kann im Rahmen der Antragstellung oder später Mitwirkungspflichten verlangen (z. B. Unterlagen vorlegen).

Weiterbewilligung der Leistungen

Die Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. In Dortmund schreibt das Sozialamt die Betroffenen rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums an. Sie haben dann ausreichend Zeit, den Folgeantrag mit den nötigen Unterlagen einzureichen.

Wohngeld und Grundsicherung

Wer Grundsicherung erhält, kann kein Wohngeld beantragen. Die Wohnkosten sind bereits Teil der Grundsicherungsleistung.