Formale Voraussetzungen vor der Bestellung zur ehrenamtlichen Betreuerin – ehrenamtlichen Betreuer

Formale Voraussetzungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (Stand 2023)

Wenn Sie ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen möchten oder eine bestehende Betreuung fortführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Regeln gelten seit 2023 und dienen dem Schutz der betreuten Person. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen:

1. Sachkunde nachweisen

Sie müssen grundlegende Kenntnisse in den Bereichen haben, für die Sie die Betreuung übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rechtliche Grundlagen (Betreuungsrecht, Aufgabenkreise wie Vermögenssorge oder Gesundheitssorge),
  • Umgang mit Behörden (Anträge stellen, Sozialleistungen beantragen),
  • Kommunikation (Gespräche mit Ärzten, Angehörigen oder der betreuten Person führen).
    Die genauen Anforderungen hängen von Ihren Aufgaben ab. Oft reicht ein Kurs oder eine Schulung, um die Sachkunde nachzuweisen.

2. Schuldenfreiheit prüfen lassen

Das Gericht überprüft, ob Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind. Dieses Verzeichnis listet Personen auf, die hohe Schulden haben. Wenn Sie viele Schulden haben, dürfen Sie keine Vermögenssorge übernehmen – also kein Geld für die betreute Person verwalten.

3. Führungszeugnis vorlegen

Sie müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darin steht, ob Sie vorbestraft sind. Schwere Straftaten (z. B. Diebstahl, Betrug oder Gewaltdelikte) können dazu führen, dass Sie nicht als Betreuer geeignet sind.

Warum gibt es diese Regeln?

Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die betreute Person gut geschützt ist. Das Gericht prüft daher genau, ob Sie verantwortungsvoll mit der Betreuung umgehen können.

Was passiert, wenn Sie die Unterlagen nicht vorlegen?

Ohne die erforderlichen Nachweise darf das Gericht Sie nicht als Betreuer einsetzen. Die Betreuung kann dann nicht starten oder muss an jemand anderen übertragen werden.

Wie läuft die Überprüfung ab?

Schuldnerverzeichnis: knan zurzeit nur Online im Vollstreckungsprotal beantragt werden.

  • Führungszeugnis: Sie müssen das behördliche Führungszeugnis selbst beim Bürgeramt beantragen und der Betreuungsbehörde vorlegen.
  • Sachkundenachweis: Ist für berufliche Betreuer stregner geregelt.
    Ehrnemaltiche Betreuerinnen müssen in vielen Fällen keinen Sachkundenachweis erbringen. Je nach Aufgabenkreis ist es ratsam, sich einem Betreuungsverein anzuschließen.

Tipps für Ehrenamtliche:

  • Kostenübernahme: Die Kosten für das Führungszeugnis (ca. 13–20 €) übernimmt in vielen Fällen das Gericht oder die Kommune (Dortmund). Fragen Sie nach!
  • Hilfe beim Antrag: Wenn Sie unsicher sind, unterstützt Sie Ihr örtlicher Betreuungsverein (z. B. der Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund e.V.) bei diesen und anderen Formalitäten.

Machen Sie Gebrauch vom Beratungs- und Unterstützungsangebot des Betreuungsvereins Lebenshilfe Dortmund e.V.
– Link zum Kontaktformular: