Das Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht
Das deutsche Betreuungsrecht ist eines der modernsten Gesetze zur Unterstützung Betroffener. Es ist am 01.01.1992 in Kraft getreten und löste das Vormundschaftsrecht für Volljährige ab. Ab diesem Tag gab es keine Entmündigung und keine volljährigen Mündel mehr.
Durch eine angeordnete Betreuung verliert die betreute Person keine ihrer Rechte. Die betroffene Person erhält durch den/die Betreuer(in) Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche. Nur in den Situationen, in denen die betroffenen Person noch nicht oder nicht mehr einsichtig handeln kann, wird die/der Betreuer/in an ihrer Stelle verbindlich handeln.
Verfahrensgarantien
Der Schutz der betreuten Person ist Ziel des Betreuungsrechts. Dieser Schutz beginnt schon im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung. Das Verfahren ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Das Verfahren stellt hohe Anforderungen an das medizinische Gutachten, die Anhörung und die Bestimmung der Aufgabenkreise sowie der/des Betreuerin/s.
Die Zahl der gesetzlichen Betreuungen ist seit in Kraft treten des Betreuungsrechts vor 25 Jahren erheblich gestiegen. Sie ist mehr gestiegen, als durch den demografischen Wandel erklärt werden kann.
In einer immer noch hohen Zahl übernehmen Angehörige die Betreuung. So werden Kinder für ihre alten, an Demenz erkrankten Eltern bestellt, Ehegatten für den andern oder Eltern für ihre volljährigen, (geistig) behinderten Kinder.
Das Betreuungsrecht – Modern und Hilfreich
Das deutsche Betreuungsrecht ist ein modernes Gesetz, das Menschen helfen soll, die Unterstützung brauchen. Es ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten und hat das alte Vormundschaftsrecht für Erwachsene ersetzt. Seitdem gibt es keine „Entmündigung“ mehr.
Was bedeutet Betreuung?
Wenn ein Gericht eine Betreuung anordnet, behält die betroffene Person trotzdem alle ihre Rechte. Der Betreuer oder die Betreuerin hilft der Person, ihre Rechte und Ansprüche wahrzunehmen. Nur wenn die Person nicht mehr verstehen kann, was sie tut, entscheidet der Betreuer oder die Betreuerin für sie.
Wie wird die betroffene Person geschützt?
Das Betreuungsrecht soll die betroffene Person schützen. Dieser Schutz beginnt bereits, wenn das Betreuungsgericht überlegt, ob ein Betreuungsverfahren eröffnet wird. Am Ende eines Verfahrens wird nicht immer eine Betreuung angeordnet.
Das Verfahren dafür ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Das Gericht muss sich genau an diese Regeln halten. Es braucht ein medizinisches Gutachten, muss die betroffene Person anhören und genau festlegen, wobei der Betreuer oder die Betreuerin helfen soll.
Außerdem benötigt das Gericht auch einen Sachbericht. In vielen Verfahren werden sogenannte Verfahrenspfleger bestellt.
Oft übernehmen Angehörige die Betreuung
Viele Betreuer sind Angehörige. Zum Beispiel übernehmen Eltern können die Betreuung für ihre volljährigen Kinder übernehmen, wenn diese eine Behinderung haben. Kinder die Betreuung für ihre Eltern, die an Demenz erkrankt sind. Oder Ehepartner kümmern sich umeinander.